Beitragsordnung

§1

  • Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.

§2

  • Der Verein erhebt von jedem Mitglied einen jährlichen Beitrag nach Maßgabe dieser Beitragsordnung.

§3

  • Der Mitgliedsbeitrag wird gemäß §8 der Vereinssatzung von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§4

  • Der Beitrag soll im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren entrichtet werden. Mitglieder, die kein Girokonto unterhalten, erhalten eine Einzahlungsquittung.

§5 Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für

  • Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr: 30 Euro
  • Schüler/innen, Studenten/innen, Bezieher/innen von Sozialleistungen: 15 Euro
  • Der Verein kann Beitragsbefreiungen, Ermäßigungen, Stundungen ermöglichen.
    Hierüber entscheidet im Einzelfall der Geschäftsführende Vorstand. Ein rechtlicher Anspruch hierauf besteht nicht.

§6

  • Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben.

§7

  • Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

§8

  • Der Mitgliedsbeitrag wird zu Beginn des Geschäftsjahres fällig. Das Geschäftsjahr beginnt am 01.01. und endet am 31.12. des Jahres.

§9

  • Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt zum 15. April jeden Jahres. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos ist die anfallende Rückverrechnungsgebühr vom Vereinsmitglied zu tragen.

§10

  • Mitglieder, die am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nicht teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 15. April jeden Jahres für das betreffende Jahr durch Einzahlung auf das Vereinskonto. Bei Einzahlung ist die Mitgliedernummer anzugeben.

Die Bankverbindung des Vereins lautet:
IBAN: DE 32 5775 1310 1000 3575 64
BIC: MALADE51AHR
Bankinstitut: Kreissparkasse Ahrweiler

§11

  • Bei Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von 2,00 € erhoben.

§12

  • Für das Kalenderjahr, in dem der Eintritt erfolgt, wird der Mitgliedsbeitrag nur anteilig fällig.

§13

  • Der Vereinsaustritt ist entsprechend § 7, Abs. 2 der Vereinssatzung nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich.

§14

  • Für zusätzliche Angebote (Kurse, etc.) gelten gesonderte Gebühren.

§15

  • Bei säumigen Beitragszahlern entscheidet die Mitgliederversammlung nach zweimaliger Mahnung über den Ausschluss aus dem Verein.

§16

  • Diese Beitragsordnung tritt am 09.03.2015 in Kraft.

Sibylle Drenker-Seredszus

1. Vorsitzende

Guido Kirst

2. Vorsitzender